(...) Lebensjahres mindestens für die Dauer von zwölf Monaten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen haben, ohne dass ihnen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angeboten worden ist, nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer des jeweiligen Leistungsbezuges nicht als arbeitslos gelten.“ Entsprechend dem Grundsatz der Nachrangigkeit bei Hartz IV müssen ältere Arbeitslose dann mit 63 Jahren mit einer vorgezogenen Altersrente mit Abschlägen rechnen. Diese Neuregelung konterkariert völlig das Ziel einer höhere Erwerbsbeteiligung Älterer. Ältere, die im Grunde arbeiten wollen, werden in eine neue Art der Frühverrentung gezwungen. (...)
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(...) vielen Dank für Ihre Frage zur Rentenversicherung, die ich gerne beantworten möchte: Unser Rentenversicherungssystem basiert auf dem Generationenvertrag. D.h.: Beiträge, die heute gezahlt werden, werden auch heute an die Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt, so wie diese auch während ihrer beruflich aktiven Zeit für die vorherige Generation Beiträge gezahlt haben. (...)
(...) Die Probleme der kleinen Renten sind nicht mit willkürlichen Änderungen der Rentenformel zu beseitigen. Die höheren Renten werden bereits gestaffelt besteuert, andere flankierende sozialpolitische Maßnahmen sind erforderlich, um das Alltagsleben der EmpfängerInnen von Kleinrenten, wie eingangs zum Beispiel mit der Kritik an der Erhöhung der Mehrwertsteuer erwähnt, zu erleichtern. (...)
(...) die SED-Opferrente ist eine zusätzliche Leistung in Höhe von 250,- Euro monatlich, die eine Mindesthaftdauer von sechs Monaten als politisch Verfolgte der ehemaligen DDR sowie die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin voraussetzt. Im Normalfall bleiben Sozialleistungen und Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz unberücksichtigt. (...)
(...) Auch mit der jetzigen Rentenerhöhung werden wir unsere Ziele erreichen, dass der Beitragssatz bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent und bis zum Jahr 2030 nicht über 22 Prozent liegt und dass gleichzeitig das gesetzlich fixierte Mindestsicherungsniveau vor Steuern von 46 Prozent bis 2020 und von 43 Prozent bis 2030 nicht unterschritten wird. Die generationengerechte Ausgestaltung und die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben gewahrt. (...)