Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Volker J. • 03.12.2008
Antwort von Clemens Binninger CDU • 11.12.2008 (...) Fakt ist, dass Besserverdiener nach der Düsseldorfer Tabelle grundsätzlich mehr Unterhalt entrichten als Geringverdiener. (...) Dies lässt sich damit begründen, dass die Ausgaben für Kinder auch nicht proportional zum Einkommen der Eltern steigen. (...)
Frage von Volker J. • 03.12.2008
Antwort von Florian Toncar FDP • 09.12.2008 (...) Der Unterhalt orientiert sich in erster Linie am Bedarf des Kindes, wobei die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt wird. Deshalb steigt die Höhe des Unterhalts nicht proportional zum Einkommen des Unterhaltspflichtigen, sondern nimmt innerhalb der Düsseldorfer Tabelle schwächer zu. Weil der Bedarf des Kindes im Mittelpunkt steht, kommt es daher dazu, dass bei niedrigeren Einkommen ein größerer Anteil für den Kindesunterhalt aufzuwenden ist. (...)
Frage von Peter B. • 03.12.2008
Antwort von Katja Kipping Die Linke • 04.12.2008 (...) Ihr Eindruck, dass Behindertenpolitik im Bundestag deutlich zu kurz kommt, täuscht Sie nicht, auch wenn unsere Fraktion, namentlich vor allem unser behindertenpolitischer Sprecher Dr. Ilja Seifert, alles dafür tut, behinderte Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Bedürfnisse deutlicher ins Licht der allgemeinen Aufmerksamkeit zu rücken. (...)
Frage von Marlene O. • 03.12.2008
Antwort von Gerald Weiß CDU • 19.12.2008 (...) Wer welche Position zu einer Sache vertritt, ergibt sich aus den öffentlichen Plenardebatten. Außerdem werden die wesentlichen Arguwesentlichen Argumente der einzelnen Fraktioneneschlussempfehlungen (öffentlich zugänglich) an das Plenum wiedergegeben, so dass jeder Bürger nachvollziehen kann, warum eine Fraktion sich für die Zustimmung oder Ablehnung einer Vorlage entschieden hat. (...)
Frage von Walter S. • 03.12.2008
Antwort von Gregor Amann SPD • 04.12.2008 Sehr geehrter Herr Schmidt,
Frage von Horst S. • 03.12.2008
Antwort von Maria Flachsbarth CDU • 16.12.2008 (...) Soweit Sie jedoch behaupten, dass „3 gestrichene Hochschuljahre 3 Jahre bleiben, auch bei Beamten“ übersehen Sie dabei, dass es nahezu unmöglich ist, das Alterssicherungssystem der Rentner mit dem von Beamten zu vergleichen. Diese Unterschiedlichkeit führt dazu, dass die Hochschulzeiten von Rentnern anders bewertet werden müssen, als die von Beamten, da sie anders als bei Rentnern Laufbahnvoraussetzung für bestimmte Beamtenpositionen sind. (...)