(...) 1. Eine Bürgerversicherung, die erstens ohne Beitragsbemessungsgrenzen angelegt ist und zweitens alle Einkommen einbezieht - was faktisch auf eine allgemeine Sozialsteuer hinausläuft, die aber als Versicherung gestaltet, die Auszahlgarantie sichert. Allerdings sind hier die prozentualen Beitragssätze gleich hoch. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) 3.Vermuten Bezieher von SGB-II-Leistungen, dass dieser Ermessensspielraum durch die ARGEN zu ihren Ungunsten überschritten wurde bzw. ihre Ansprüche nicht gemäß den Vorgaben des SGB II gewährt wurden, so besteht die Möglichkeit des Rechtswegs (also Widerspruch und Klage im Rahmen der Sozialgerichtsbarkeit). (...)
(...) Der Bund hat hauptsächlich die Aufgabe, den Spitzensport zu fördern, so dass Deutschland sich bei internationalen Wettkämpfen würdig präsentieren kann. Breitensport wird in der Regel durch die Länder und den DOSB gefördert. (...)
(...) In jedem Falle halte ich für die Zukunft die Überlegung für sinnvoll, die Altersgrenze für Ermäßigungen für Studenten aufgrund der von Ihnen genannten Gründe gänzlich zu streichen und stattdessen eine Grenze bemessen an der Regelstudienzeit einzuführen. Diese Grenze wäre unabhängig vom Alter und bestraft niemanden, der vor dem Studium eine Ausbildung absolviert. (...)
(...) Da Studenten sich noch in der Ausbildung befinden und über kein ausreichendes eigenes Einkommen verfügen, wird ihnen ein ermäßigter Zugang zu öffentlichen kulturellen Einrichtungen gewährt. Hier greift, wie auch im Falle von Kindern, Auszubildenden, Rentnern, ALG II-Empfängern sowie Behinderten das Solidaritätsprinzip, d.h. (...)
(...) Immerhin ist es uns in Berlin gelungen, 6 000 schwer zu vermittelnde ALG-II-Empfängerinnen und ALG-II-Empfänger auf diese Art und Weise in eine Beschäftigung zu integrieren. Es gibt in unserer Gesellschaft nicht zu wenig Arbeit, sondern zu wenig bezahlte Arbeit. Genau das muss man ändern. (...)