Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Thomas H. • 01.03.2011
Antwort von Sebastian Blumenthal FDP • 24.03.2011 (...) Es verhält sich folgendermaßen: Die von Ihnen angesprochene Regelbedarfsstufe 3 gilt für erwachsene Leistungsberechtigte im Bereich des SGB XII, die keinen eigenen Haushalt führen, sondern im Haushalt anderer Personen leben. Dies kann dann der Fall sein, wenn erwachsene behinderte Personen im Haushalt der Eltern oder ein Elternteil im Haushalt der Kinder lebt. (...)
Frage von Michael D. • 01.03.2011
Antwort von Kirsten Tackmann Die Linke • 23.03.2011 (...) Die Pfändungsfreigrenze leitet sich in der Tat auch vom Existenzminimum ab, sie ist aber nicht identisch mit diesem. Den Pfändungsfreibetrag als Bemessungsgrundlage für die Grundsicherung heranzuziehen würde bedeuten, dass überschuldete, aber erwerbstätige Menschen über genau so viel Geld verfügen würden, wie Menschen im Grundsicherungsbezug ohne ein Einkommen. Das ist in der Gesellschaft mehrheitlich nicht akzeptiert, weil es dem allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl widerspricht. (...)
Frage von Rosmarie F. • 28.02.2011
Antwort von Maria Michalk CDU • 24.03.2011 (...) Bund und Länder haben im Vermittlungsausschuss am 22.02.2011 beschlossen, dass der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft wird. (...)
Frage von H.-Jürgen S. • 28.02.2011
Antwort von Sigmar Gabriel SPD • 24.06.2011 (...) Um damit Schluss zu machen, hätten wir uns einen gesetzlichen Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewünscht. (...) Das wollten CDU/CSU und FDP nicht. (...) Leider haben wir es uns nicht in der Frage der Gleichbehandlung zwischen Stamm- und Leiharbeitern gegen die Blockadehaltung der Regierungsparteien CDU/CSU und FDP durchsetzen können. (...)
Frage von Erich H. • 28.02.2011
Antwort von Claudia Roth BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 09.03.2011 (...) zur Bezeichnung „Dramaturgin“ ist längst alles bekannt. Hier nochmals zur Klarstellung: Die Berufsbezeichnung „Dramaturgin“ ist Frau Roth nach etlichen Praxisjahren mit Hospitanzen und Assistenzen an festen Theatern in einem rechtsgültigen Arbeitsvertrag zuerkannt worden, mit dem sie einige Jahre genau in dieser Funktion gearbeitet hat. In allen Interviews, Biographien ebenso im 2006 erschienen Buch „Das Politische ist privat - Erinnerungen für die Zukunft“ von Frau Roth steht alles über die Studienzeiten an der Münchener Universität, das nach zwei Semestern abgebrochene Studium der Theaterwissenschaften an dieser Universität und über den beruflichen Werdegang bei einigen Theatern im Ruhrgebiet. (...)
Frage von Gerhard P. • 28.02.2011
Antwort ausstehend von Christoph Bayer SPD