Frage von Ruth R. • 29.07.2025

Antwort ausstehend von Ludwig Scheetz SPD
Die Aufnahmepraxis des BSW ist rechtens und hat sich ohnehin längst verändert.
Richter sollen ihr Amt - egal, ob sie Mitglied einer politischen Partei sind oder nicht - unabhängig ausüben. Bei der Einstellung, egal auf welcher Ebene, spielt die Parteizugehörigkeit folglich keine Rolle, mehr noch ist sie Privatsache.
Ihr Vorschlag, innerparteilichen Demokratinnen und Demokraten wirksamere Mittel an die Hand zu geben, um sich gegen verfassungsfeindliche Strömungen in der eigenen Partei zu wehren, ist diskussionswürdig. Dabei ist jedoch stets auf die Verhältnismäßigkeit und den Schutz innerparteilicher Demokratie zu achten.
Ich bin davon überzeugt, dass der Großteil der AfD-Mitglieder Extremisten gar nicht ausschließen möchte.