Frage von Alexander S. • 29.03.2022

Antwort ausstehend von Johannes Callsen CDU
Verantwortlich für erteilte Anwesenheits- und Rederechte zeichnet sich der gewählte CDU Bundesvorstand.
Verantwortlich für erteilte Anwesenheits- und Rederechte zeichnet sich der gewählte CDU Bundesvorstand.
sicherlich kann man in dem Punkt unterschiedlicher Meinung sein, allerdings finde auch ich das man über das Vorgehen nachdenken könnte
sicherlich kann man in dem Punkt unterschiedlicher Meinung sein, allerdings finde auch ich das man über das Vorgehen nachdenken könnte