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(...) Schon 2007 habe ich deswegen versucht, beim damaligen Umweltminister von Boetticher und dem Landrat von Ancken Ihr Anliegen zu unterstützen. Die Tatenlosigkeit hiTatenlosigkeit Kontamination des Bodens und der Weiterbetrieb der Schießanlage ist nicht hinnehmbar. (...)
(...) Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass nach meinem Kenntnisstand im Niederungsbereich nicht mehr geschossen wird. Für den Betrieb der Anlage eine waffenrechtliche Erlaubnis vorliegt. Aufgrund einer damaligen Anzeige bei Gewerbeaufsichtsamt der Stadt Kiel im Jahr 2002 eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt wurde. (...)
(...) Wir werden Schleswig-Holstein zu einem Vorzeigeland für die Energieversorgung des 21. Jahrhunderts machen! (...)