Sie können sich auch jederzeit gerne an den örtlich zuständigen Landtagsabgeordneten oder die entsprechend zuständigen Bundestagsabgeordneten wenden.
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Am 24.1.2024 wurde das HeilBerG gesetzlich verändert, wo auch der tierärztliche Notdienst neu geregelt wird. Auch dieses Problem wird darin adressiert.
Sie sprechend zwei wichtige Bereiche an: 1. die notärztliche Versorgung von Tieren und die 2. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigen in den Praxen / Kliniken.
Aus diesem Grund haben wir in Nordrhein-Westfalen bereits vor zwei Jahren den Beschluss gefasst, die Verpflichtung zum tierärztlichen Notdienst fest im Heilberufegesetz zu verankern. Die Tierärztekammer Nordrhein arbeitet derzeit an einem Entwurf für eine entsprechende Verordnung, in der alle wichtigen und notwendigen Regeln erfasst werden. Nach Zustimmung der gemeinsamen Kammerversammlung kann diese dann zum 01.01.2025 in Kraft treten.
Die Tierärztekammer Nordrhein arbeitet derzeit an einem Entwurf für eine entsprechende Verordnung im dem alle wichtigen und notwendigen Regeln erfasst werden.