
(...) Bei einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss kann nur der Bauherr ein Änderungsverfahren anstrengen oder gar das Vorhaben stoppen. Dieser Bauherr ist der Bundesverkehrsminister. (...)
(...) Bei einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss kann nur der Bauherr ein Änderungsverfahren anstrengen oder gar das Vorhaben stoppen. Dieser Bauherr ist der Bundesverkehrsminister. (...)
(...) Bei einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss kann nur der Bauherr ein Änderungsverfahren anstrengen oder gar das Vorhaben stoppen. Dieser Bauherr ist der Bundesverkehrsminister. (...)
(...) Bei einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss kann nur der Bauherr ein Änderungsverfahren anstrengen oder gar das Vorhaben stoppen. Dieser Bauherr ist der Bundesverkehrsminister. (...)
(...) die parlamentarischen Möglichkeiten, ein Moratorium für den Weiterbau der A49 zu erreichen, wurden genutzt (...)
(...) die parlamentarischen Möglichkeiten, ein Moratorium für den Weiterbau der A49 zu erreichen, wurden genutzt (...)
(...) die parlamentarischen Möglichkeiten, ein Moratorium für den Weiterbau der A49 zu erreichen, wurden genutzt (...)