Antwort ausstehend von René Gögge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Einerseits fände ich es gut, wenn nach einem richterlichen Beschluss die Chats von Terroristen oder Pädophilen mitgelesen werden könnten.

Der Staat hat in einem Rechtsstaat kein Recht dazu. Dabei muss es auch bleiben. Ich bin gegen eine Kontrolle.
Das von Ihnen angesprochene Thema wird ausschließlich auf Bundes- und EU-Ebene entschieden. Zuständig ist daher nicht die Hamburgische Bürgerschaft, sondern die Bundesregierung. Unabhängig davon lehnen wir in Hamburg eine anlasslose, großflächige Überwachung privater Kommunikation entschieden ab.