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Wir sehen es als unsere Verantwortung, Gesetzesvorhaben kritisch zu prüfen und auf mögliche Risiken für die Gesellschaft – insbesondere für Kinder und Jugendliche – hinzuweisen. Genau das tun wir auch mit unserem Antrag zur Rücknahme der Cannabis-Legalisierung.

Sollte es sich tatsächlich um eine Konzession handeln, wäre eine EU-weite Ausschreibung verpflichtend gewesen. Wir erwarten nun eine umfassende und transparente Stellungnahme des Senats.


Grundsätzlich ist der Verkauf von Grundstücken oder anderen Vermögensgegenständen gemäß der Rechtsprechung der Unionsgerichte und der deutschen Gerichte mangels Beschaffung kein von den Vorschriften des EU-Vergaberechts erfasster Vorgang.

Wir begrüßen daher ausdrücklich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024, das die von der Stadt Tübingen eingeführte Verpackungssteuer für verfassungskonform erklärt hat