Frage von Stefan D. • 09.04.2015

Antwort ausstehend von Albert Deß CSU
(...) Die Mitgliedsstaaten der EU müssten ihr vorher die Zuständigkeit dazu überschreiben. Beharren die Staaten auf ihrer Kompetenz, wie zum Beispiel beim Thema Renten, gibt es auch keine EU-weiten Regelungen. Auch wenn die EU keine unmittelbare gesetzgeberische Kompetenz besitzt, hat sie an einigen Punkten wichtige Fortschritte erreicht, um die soziale Dimension in der EU zu stärken. (...)