Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Juli 2024 bekräftigt, dass im Beschlussanfechtungsverfahren die gesamte Eigentümergemeinschaft als Verfahrenspartei betrachtet wird. Folglich erfolgt, sofern die Prozesskosten als Verwaltungskosten eingestuft werden, eine umgehende Verteilung auf alle Mitglieder der Gemeinschaft.
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Antwort 05.02.2025 von Stephan Mayer CSU
Antwort ausstehend von Volker Wissing parteilos
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Antwort 24.09.2024 von Marco Buschmann FDP
Das Gnadenrecht in Deutschland kommt nur in einer sehr geringen Zahl an Fällen überhaupt zum Tragen. Zudem wird bei Gnadengesuchen der rechtliche Kontext des Falles und das menschliche Schicksal des Antragstellers präzise untersucht, bevor es zur Entscheidung vorgelegt wird.
Antwort 07.10.2024 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die große Vielfalt an gesetzlichen Krankenkassen hat historische Gründe und soll den Wettbewerb und die Wahlfreiheit für die Versicherten fördern.
Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD