
Leider gibt es derzeit keine Klagemöglichkeit, da die Zuschüsse noch nicht gesetzlich geregelt sind.
Leider gibt es derzeit keine Klagemöglichkeit, da die Zuschüsse noch nicht gesetzlich geregelt sind.
Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90 /Die Grünen setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass wir im anstehenden Gesetzgebungsverfahren einen Gesetzentwurf verabschieden, der eine amtsangemessene Besoldung sicherstellt und der dabei allen rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen wird
Die Details des BBVAngG wird der Deutsche Bundestag ausgiebig und öffentlich beraten, sobald ihm ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt.
Der Referent*innenentwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Den folgenden Gesetzentwurf werden wir selbstverständlich parlamentarisch begleiten.
Wenn der Kabinettsentwurf vorliegt und das parlamentarische Verfahren für dieses Gesetz beginnt, werden sich unsere Fachpolitiker:innen mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen.
das von Ihnen zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezog sich auf die Besoldung der Richter und Staatsanwälte im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015. Dabei hat das Gericht festgestellt, dass das durch Art. 33 Abs. 5 GG gebotene Besoldungsniveau in nicht zu rechtfertigender Weise unterschritten wurde. Insofern war zunächst einmal das Land Berlin zur Nachbesserung verpflichtet.