Frage von Arnd H. • 02.02.2015

Antwort von Uwe Schummer CDU • 06.02.2015
Sehr geehrter Herr Hellinger,
Sehr geehrter Herr Hellinger,
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2001 die höhere Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige als verfassungsgemäß bezeichnet. Damit ist sichergestellt, dass die grundsätzlich versicherungsfreien Selbständigen, wenn sie sich für eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden, einen angemessenen Beitrag zur Absicherung ihres Krankheitsrisikos leisten. (...)
(...) Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. (...)
Sehr geehrte Damen und Herren,