
(...) In der Tat gilt nach wie vor die durch das Reichsschulpflichtgesetz im Jahr 1938 eingeführte, allgemeine Schulpflicht. Diese hält auch heute noch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung stand. (...)
(...) In der Tat gilt nach wie vor die durch das Reichsschulpflichtgesetz im Jahr 1938 eingeführte, allgemeine Schulpflicht. Diese hält auch heute noch einer verfassungsrechtlichen Überprüfung stand. (...)
(...) In der Sache haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof das Bestehen der Schulpflicht in Deutschland bestätigt und dafür auch gute Gründe genannt. So heißt es in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. (...)
(...) Davon unbenommen besteht weiterhin für Elterninitiativen oder religiös-weltanschauliche Gruppen die Möglichkeit, Freie Schulen zu gründen. Diese stehen unter staatlicher Aufsicht und ermöglichen die weitgehende Verwirklichung verschiedener Bildungskonzepte. (...)
(...) Ansonsten empört mich Ihre pauschale Verurteilung von Menschen, deren Situation Sie weder im Konkreten beurteilen können geschweide denn, dass Sie die Lebensgeschichten kennen. Zu diesen Sätzen von Ihnen ("Leider werden wir die noch einen vernünftigen Job haben regelrecht ausgeplündert, unser verdientes Geld geht zum Großteil an die oberen Zehntausend und nach unten in die Sozialämter. (...)
(...) Eine Gesellschaft darf sich nach meiner Überzeugung dafür entscheiden, eine bestimmte Form des Zusammenlebens besonders zu fördern, weil sie diese Form am besten dafür geeignet hält, die Zukunft zu sichern. Dies tun wir, indem wir die Erwerbsgemeinschaft der Ehe im Vergleich zu anderen steuerlich besonders fördern. Für eine Ausweitung müsste es einen sachlichen Grund geben, den ich noch nicht erkennen kann. (...)
(...) Möglicherweise könnte das gerade diskutierte Modell des Familiensplitting einen entsprechenden Kompromiss darstellen. Das steuerliche Ehesplitting würde zum Familiensplitting umgewandelt werden, so dass alle Familien mit Kindern den Splittingvorteil bekämen, unabhängig davon, ob sie in einer Ehe, einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder mit gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen. (...)