Antwort 14.02.2012 von Mechthild Dyckmans FDP
(...) Eine Aufhebung des Cannabisverbots ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zu verantworten. (...)
(...) Eine Aufhebung des Cannabisverbots ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht zu verantworten. (...)
(...) wenn jemand eine erhebliche Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begeht, kann er nicht bestraft werden. Das Gericht ordnet dann aber die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – unter Umständen auch in einer Entziehungsanstalt – an, wenn zu erwarten ist, dass der Täter weitere erhebliche Straftaten begehen wird und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. So steht es im Strafgesetzbuch und ich sehe keine vernünftige Alternative zu dieser Regelung. (...)
Sehr geehrter Herr Nückel,
Sehr geehrter Herr Nückel,
vielen Dank für Ihre Frage vom 5. Februar 2012.