Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Marco S. • 20.04.2008
Antwort von Andreas Schmidt CDU • 23.04.2008 (...) April 2008 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD das Gesetz zur Rechtsdurchsetzung im geistigen Eigentum (16/5048) beschlossen. Damit wird die Situation von Verbrauchern, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sehen, verbessert. Künftig sollen bei einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für die Abmahnung nicht mehr als 100 Euro betragen. (...)
Frage von Marco S. • 20.04.2008
Antwort von Sebastian Edathy SPD • 02.06.2008 Berlin, den 02.06.2008
Sehr geehrter Herr Sievert,
wie in meiner Antwort vom 29.04.2008 angekündigt, möchte ich diese nun
ergänzen.
Frage von Michael L. • 19.04.2008
Antwort von Clemens Binninger CDU • 21.05.2008 (...) Ich habe Ihre Anfrage aber zum Anlass genommen, noch einmal die Stellungnahmen zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz im Hinblick auf die Abzugsregelung zu überprüfen und werde mir im Rahmen der abschließenden Verhandlungen dazu auch nochmals vom Innenministerium berichten lassen. (...)
Frage von Michael L. • 19.04.2008
Antwort von Max Stadler FDP • 26.05.2008 (...) Allerdings gibt es mittlerweile Fälle, in denen Staatsbürger der ehemaligen DDR, die nach sorgfältiger Überprüfung in ein Beamten- oder Soldatenverhältnis nach der Wiedervereinigung übernommen worden sind, aufgrund der geltenden versorgungsrechtlichen Anrechnungsregelungen bezüglich Renten keine oder nur sehr geringe zusätzliche Versorgungsanwartschaften erworben haben. (...) Leider hat die schwarz/rote Bundesregierung zu dieser Frage, die den Bereich insbesondere der Bundespolizei und der Soldaten der Bundeswehr betrifft, noch keine Position bezogen, geschweige denn Vorschläge entwickelt oder vorgelegt. (...)
Frage von Michael L. • 19.04.2008
Antwort von Ralf Göbel CDU • 31.05.2008 (...) Versorgungsbezüge werden demnach neben Renten nur bis zum Erreichen einer Höchstgrenze bezahlt. Für Ruhestandsbeamte mit Dienstzeiten in der ehemaligen DDR berechnet sich diese Höchstgrenze - vereinfacht gesagt - auf Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstzeit vom vollendeten siebzehnten Lebensjahr bis zum Eintritt des Versorgungsfalles abzüglich von Zeiten nach § 12a BeamtVG (, also in der DDR geleisteten Dienstzeiten). D. (...)
Frage von Michael L. • 19.04.2008
Antwort von Silke Stokar von Neuforn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 29.04.2008 (...) Seit nunmehr 18 Jahren leisten Beamte mit Dienstzeiten aus der ehemaligen DDR ihren Dienst als Beamte der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Einigungsvertrag wurde geregelt, dass „DDR-Vordienstzeiten“ bei der Berechnung der Pensionen nicht berücksichtigt werden. Wir haben hier also schon eine Generation von „Übergangsbeamten“ die mit erheblichen Abschlägen bei der Pension rechnen müssen. (...)