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(...) Zu dieser Anpassung stehe ich und sehe deshalb vor dem Jahr 2010 auch keine Notwendigkeit zu einer erneuten Erhöhung der Abgeordnetenbezüge. Die Zeit bis 2010 sollte meines Erachtens genutzt werden, um eine grundlegende Reform der Abgeordnetenbezüge und der unverhältnismäßig hohen Altersentschädigung zu beschließen. (...)

(...) Satire ist ein legitimes und oft auch erfolgreiches Instrument in der politischen Auseinandersetzung. Im Zusammenhang mit der NPD und dem Rechtsextremismus bin ich persönlich allerdings der Auffassung, dass mit dem "kopieren" von Nazi-Symbolen sehr sensibel umgegangen werden muss. Für die Angehörigen der Opfer der Naziherrschaft sind Hakenkreuze, Runenschrift oder die Benutzung der Nazi-Terminologie wie Führer, Reich oder Gau mit furchtbaren Erinnerungen verbunden. (...)

(...) Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten darüber hinaus nicht die für Januar 2009 nach dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehene einmalige Zahlung in Höhe von 225,00 €. Die CDU/CSU - Bundestagsfraktion ist sich bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit besonders kritisch bewertet wird, deshalb ist mit den genannten Besoldungsgruppen eine vergleichbare Bezugsgröße gefunden worden, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird dies entsprechend nachvollzogen, allerdings mit jeweils einjähriger Verzögerung. (...)

(...) hier handelt es sich um eine gesetzmäßige Anpassung an die beamtenrechtliche Besoldungserhöhung, bereits in den 90er-Jahren hat der Bundestag nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen, dass Abgeordnete wie einfache (beisitzende) Richter an einem Bundesgericht bezahlt werden. Mit diesem Beschluss setzte der Bundestag exakt die Empfehlung einer unabhängigen Kommission um. (...)

(...) Abgeordnetenentschädigung und ALG II haben nichts miteinander zu tun. Bei der Abgeordnetenentschädigung geht es um die Frage, was für ein Gehalt für ein sehr wichtiges Amt in unserem Staat angemessen ist. ALG II dient hingegen der Existenzsicherung. (...)