
(...) Ich beobachte die Anwendung des neuen Unterhaltsrechts durch die Gerichte sehr genau. Wir werden nach einer gewissen Zeit zu beurteilen haben, ob die Anwendung durch die Gerichte der Intention des Gesetzgebers entspricht. (...)
(...) Ich beobachte die Anwendung des neuen Unterhaltsrechts durch die Gerichte sehr genau. Wir werden nach einer gewissen Zeit zu beurteilen haben, ob die Anwendung durch die Gerichte der Intention des Gesetzgebers entspricht. (...)
(...) Mit der Reform des Unterhaltsrechts wollten wir bewusst den Gerichten im Interesse einer größeren Einzelfallgerechtigkeit den entsprechenden Spielraum zur Verfügung stellen. Der richterliche Gestaltungsspielraum kann jedoch keineswegs soweit gehen, dass der Wille des Gesetzgebers missachtet wird. Ausgehend von diesem Maßstab wäre die Beibehaltung des "Altersphasen-Modells" -- praktisch "durch die Hintertür" -- zweifellos nicht mit dem seit dem 1. (...)
(...) auch wenn ich Ihren Wunsch nach Unterstützung durch die Politik nachvollziehen kann, möchte ich Ihnen keine Hoffnung auf ein von der Bundesregierung erlassenes Rauchverbot in Privatwohnungen machen. Über Privatrechtliche Streitigkeiten, zu denen neben Mietangelegenheiten auch Streitsachen über gemeinschaftliches Wohneigentum zählen, müssen die zuständigen Gerichte und nicht die Politik entscheiden. (...)
(...) Klassische demokratische Institutionen wie das Europäische Parlament müssen gestärkt und moderne Elemente wie die direkte Demokratie ausgebaut werden. Auch wenn ich mir insbesondere eine weitere Stärkung des Europäischen Parlaments gewünscht hätte, halte ich den Vertrag von Lissabon gegenüber dem Status quo für einen demokratischen Fortschritt. Der Vertrag von Lissabon stärkt das Europäische Parlament und führt ein Unionsbürgerbegehren ein. (...)
(...) Meines Erachtens ist die Übertragung vormals nationaler Zuständigkeiten an die EU der Kern der europäischen Integration. Schon mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahr 1951 übertrugen die sechs Gründungsstaaten die Kompetenz der Zollpolitik für die Güter Kohle und Stahl an eine ihnen übergeordnete Behörde. (...)
(...) Vor allem das Recht zur Subsidiaritätskontrolle der nationalen Parlamente gegenüber der EU-Kommission wird durch Inkrafttreten des Vertrages erheblich gestärkt. Das Subsidiaritätsprinzip beinhaltet, dass die EU nur Aufgaben wahrnimmt, die ihr von den Mitgliedstaaten vertraglich zugeordnet wurden. Es handelt sich somit um Aufgaben, die auf der nationalen Ebene nicht mehr optimal erledigt werden können. (...)