(...) Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eröffnet nach § 3 Abs. 2 die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Umgang mit Cannabisprodukten. Diese Ausnahmegenehmigung kann auch einem Patienten, dem eine gleich wirksame Therapiealternative nicht zur Verfügung steht, erteilt werden. (...)
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(...) Die Ablehnungsgründe in Ihrem Einzelfall kann ich als Außenstehender nicht bewerten. Allerdings denke ich, dass die Situation von schwerkranken Patientinnen und Patienten, deren Leiden durch Cannabis gelindert werden könnten, zurzeit unbefriedigend ist. Der Ausnahmeantrag bei der BfArM ist eine hohe Hürde, die belastend sein kann. (...)
(...) Aber grundsätzlich darf die ARGE Ihnen durchaus eine Frist setzen, binnen der Sie ohne Unterstützung auskommen müssen. Denn solange Sie die Unterstützung als Selbständige erhalten, genießen sie gewisse Privilegien. (...)
(...) Deshalb ist das vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam initiierte Projekt, ehemalige Arbeitslose zur Betreuung von Demenzkranken in Pflegeheimen aus- und weiterzubilden, ein richtiger Schritt hin zu einer besseren Versorgung. Ziel des Projekts ist es keineswegs, Langzeitarbeitslose als Pflegekräfte für Demenzkranke einzusetzen. Eine angemessene Pflege von Demenzkranken ist unbestritten nur durch ausgebildetes Pflegepersonal möglich. (...)
(...) Die starke Stellung der Abiturnoten (Notenschnitt bzw. einzelne fachrelevante Fächer) wird von Bildungsexperten in Bund und Ländern mit Ergebnissen aus der Begabungsforschung begründet: Abiturnoten spiegeln ein langfristiges Leistungsbild wider (nicht nur Tagesform etc.) und erlauben daher eine fundiertere Erfolgsprognose für das angestrebte Studienfach als andere Auswahlmethoden (z.B. Eingangsprüfungen, Auswahlgespräche). Berufliche Bildung – auch wenn sie fachrelevant ist – unterscheidet sich von Abiturleistungen hinsichtlich der Art der Leistungserbringung und –Prüfung und wird daher nicht als gleichrangig aussagekräftiger Eignungsnachweis für das Studium betrachtet. (...)