Frage von Jörg W. • 19.08.2024

Antwort ausstehend von Thomas Richter BVB - Freie Wähler
Ich unterstützte den freien Zugang zu analogen Alternativen, lehnend aber ein verfassungsmäßiges „Recht auf ein analoges Leben“ ab.
Die Digitalisierung birgt sowohl Vor- als auch Nachteile, darf aber niemanden ausgrenzen.
Da viele Digitalisierungsprozesse auch auf der Bundesebene oder in anderen Bundesländern entwickelt werden, ist eine Verfassungsänderung auf der Ebene des Landes Brandenburg nicht sinnvoll.