
Wir haben 2010 einen Änderungsantrag in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht, in dem wir ein Quorum von 15 Prozent vorgesehen haben
Wir haben 2010 einen Änderungsantrag in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht, in dem wir ein Quorum von 15 Prozent vorgesehen haben
Die Eingangshürden für Entscheide wollen wir senken und formelle Voraussetzungen entbürokratisieren. Bürgerräten stehen wir offen gegenüber.
Eine weitere Senkung auf 10% sehe ich kritisch, da die aktuelle Quote einen ausgewogenen Kompromiss darstellt und das demokratische System in Hessen stabil hält.
Der Landtag hat mit Stimmen von GRÜNEN, CDU und FDP die Hürden für Volksentscheide in Hessen bereits 2019 gesenkt. Die derzeitigen Regelungen halten wir im Großen und Ganzen für ausreichend.
Deswegen setzt sich die SPD bei der Beantragung von Volksbegehren und der Durchführung eines Volksentscheids für eine deutliche Reduzierung der notwendigen Unterschriften und Stimmen ein.
Wir können uns vorstellen, dass Zustimmungsquorum für Volksentscheide in Hessen von derzeit 25 % zu senken.