Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von René F. • 15.04.2012
Antwort von Raju Sharma Die Linke • 20.04.2012 (...) Ich finde es daher auch richtig, dass Bundestagpräsident Norbert Lammert Koalitionsabgeordnete, die sich gegen die mehrheitliche Meinung ihrer Fraktion stellten, bei der Diskussion um den Euro-Rettungsschirm zu Wort kommen ließ. Demokratie lebt von der Vielfalt ihrer Ansichten und auch von der Darstellung eben dieser – und gerade das Rederecht ist ein hohes und zu bewahrendes Gut unserer Demokratie. Daher hat und wird sich DIE LINKE auch in Zukunft gegen jegliche Versuche, den vom Volk gewählten Vertreterinnen und Vertretern einen Maulkorb zu verpassen, einsetzen. (...)
Frage von Michael B. • 15.04.2012
Antwort von Gudrun Kopp FDP • 19.04.2012 (...) Hier hat es am Wochenende eine eher reißerische Überschriften-Zuspitzung gegeben, die dem demokratischen Recht auf die eigene Meinung und deren Artikulation in keiner Weise entspricht. Alle Aufregungen hierüber sind künstlich und bislang jedenfalls ohne Substanz. (...)
Frage von Michael B. • 15.04.2012
Antwort von Karin Evers-Meyer SPD • 16.04.2012 (...) Auch aus diesem Grund wird es in der nächsten Woche keine Abstimmung darüber im Bundestag geben. Für mich als Abgeordnete ist klar, dass auch in Zukunft abweichende Meinungen im Bundestag zu Wort kommen müssen. (...)
Frage von Michael B. • 15.04.2012
Antwort von Hans-Werner Kammer CDU • 25.04.2012 (...) Also wird nach aktuellem Stand der Reformentwurf gar nicht erst beraten,. Einen „Maulkorb“ für Abgeordnete wird es nicht geben. (...)
Frage von Michael B. • 15.04.2012
Antwort von Cajus Caesar CDU • 26.04.2012 (...) Damit die Arbeitsweise unseArbeitsweisets demokratisch bleibt, dürfen die Reibungslosigkeit der täglichen Abläufe die Redefreiheit der Abgeordneten keineswegs überschatten. Aus diesem Grund habe ich mich für die Erhaltung der bisherigen Regelung erfolgreich eingesetzt. (...)
Frage von Wolf Michael K. • 15.04.2012
Antwort von Monika Düker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 16.04.2012 (...) Mit Bezug auf namhafte Verfassungsrechtler, wie beispielsweise Prof. Wieland aus Speyer habe ich Zweifel geäußert, ob das Betreuungsgeld dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht. Denn nur weil eine Familie ein öffentlich subventioniertes Angebot wie einen Betreuungsplatz in einer Kita nicht annimmt, muss sie nicht entschädigt werden, da die Nichtinanspruchnahme keinen Nachteil darstellt, was allerdings Voraussetzung für den Anspruch auf eine Geldleistung wäre. (...)