(...) Meine Meinung ist ganz eindeutig: Homosexualität ist keine Krankheit und bedarf deshalb auch keiner Behandlung. "Behandlungen" wie die Konversions- oder Reparativtheorie sind, wenn sie gegen den Willen von homosexuellen Menschen erbracht werden, strafbar. (...)
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(...) In einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drs. 18/11334 vom 27.02.2017 wird das Thema „Konversionstherapien" aufgegriffen. Darin heißt es: (...)

(...) Homosexualität ist keine Krankheit, demnach muss sie auch nicht geheilt werden. Ich würde Initiativen hinsichtlich eines Verbots von Konversionstherapien unterstützen. (...)

(...) Wir werden bayernweit den Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen deutlich erhöhen. Unsere Zielmarke heißt: 5 Milliarden Euro für 50.000 neue Wohnungen mit 40-jähriger Sozialbindung in den nächsten 5 Jahren. (...)

(...) Wir sehen keinen Widerspruch zwischen ökologischer Verantwortung und wirtschaftlicher Dynamik. Die Klimaziele sind aber europäisch bestimmt, weshalb nationale Alleingänge keinerlei Nutzen haben. Das ist nicht Politik, sondern Physik. (...)

(...) Pseudotherapien, die sich gegen Homosexualität oder die sexuelle Orientierung richten, sind daher grundsätzlich gefährlich. Der Staat hat nach Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) das Recht und die Pflicht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. (...)