Frage von Lara V. • 02.05.2023

Antwort von Marco Buschmann FDP • 25.05.2023
Kleinwüchsigen Personen droht nicht ein Jahr Strafvollzug.
Kleinwüchsigen Personen droht nicht ein Jahr Strafvollzug.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich nutze die Plattform "abgeordnetenwatch" nicht, da ich direkte Kommunikation bevorzuge.
Der Regelsatz sichert aktuell die Existenz zuverlässig ab. Der Grundsatz „Arbeit muss sich lohnen“ darf nicht gefährdet werden.
Gegenstände oder imaginäre Personen können nicht an einer solchen Lebensgemeinschaft teilhaftig werden.
Termin-Wartezeiten, Intransparenz und zu lange Verwaltungsverfahren sind wesentliche Hindernisse auf dem Weg zur Einbürgerung – manche Menschen lassen sich dadurch davon abhalten, ihren Antrag auf Einbürgerung überhaupt zu stellen.
Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung das Wahlalter auf 16 abzusenken.