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(...) Nun zu Ihrer konkreten Frage: die Regelaltersgrenze wurde durch das Gesetz von bisher 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. (...) Dies bedeutet, dass erst für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt. (...)

(...) Ich verspreche Ihnen, mich in die entsprechenden Diskussionen einzumischen. Was meiner Meinung nach gar nicht geht, sind die heute bekannt gewordenen Überlegungen aus dem Hause Schäuble zu den Kompetenzen des Verfassungsschutzes. Hier wird offensichtlich schon weiter gedacht, als das Grundgesetz es zuläßt. (...)
Sehr geehrter Herr Goetze,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht auf der Website abgeordnetenwatch.de, in der Sie Fragen zum Rentenüberleitungsgesetz stellen.
(...) Die Kanzlerin und ihre Bundesfinanzminister entscheiden nach Lust und Laune, welches Unternehmen Geld bekommt und welches Unternehmen kein Geld bekommt. Natürlich soll Opel Geld bekommen, aber nach klaren gesetzlichen Regelungen, die dann für alle gelten. (...)

Sehr geehrter Herr Goetze,
vielen Dank für Ihre E-Mail.