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Frage von Christoph E. • 20.08.2009
Bundestagsabgeordneter Alois Gerig
Antwort von Alois Gerig
CDU
• 15.09.2009

(...) Für den Umgang mit Spenden und insbesondere mit Großspenden bestehen für die Parteien strenge gesetzliche Regelungen. So sind Spenden über 50.000 Euro unter Angabe des Spenders unverzüglich dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und anschließend zu veröffentlichen. (...)

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