Frage von Giovanni D. • 28.05.2021

Antwort ausstehend von Markus Söder CSU
(...) In Bayern gibt es neben bereichsspezifischen Auskunftsrechten bereits im Dritten Teil des Bayerischen Datenschutzgesetzes unter der Überschrift „Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit“ in Art. 39 BayDSG ein allgemeines Informationszugangsrecht zur Stärkung der Transparenz der öffentlichen Verwaltung. (...)
(...) wir uns selbstverständlich auch weiterhin für diese Anliegen einsetzen und die Forderung eines Informationsfreiheitgesetzes in den parlamentarischen Diskurs einbringen werden. (...)
(...) Ein allgemeines Tempolimit lehnen wir Freie Demokraten ab. Aus unserer Sicht handelt es sich hierbei um Symbolpolitik (...)