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Man sollte aus meiner Sicht aber immer vom entsprechend möglichen Ende her denken. Genauso wichtig erscheint mir, die AfD politisch zu stellen. Schließlich sind die Wählerinnen und Wähler der AfD durch ein Verbotsverfahren ja nicht einfach weg.

Ich stimme Ihnen zu, dass ein Verbot geprüft werden muss

Es gilt, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall abzuwarten, um stichhaltiger und für ein denkbares Verbotsverfahren nach Art. 21 GG vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch rechtssicher die Aktivitäten der Partei und ihres Personals beurteilen zu können

Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden.

Verfassungsrechtlich ist ein Parteienverbot zu Recht mit hohen Hürden verbunden.