(...) für uns Sozialdemokraten ist klar, wer arbeiten kann und will, darf nicht in Rente geschickt werden. Wir wollen keinen Automatismus, dass ältere Arbeitslose gegen ihren Willen und ohne ein Angebot in die Rente geschickt werden, sondern das JobCenter muss alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Förderung in Arbeit nutzen. (...)
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(...) Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung um die Möglichkeit, schwere Straftaten besser bekämpfen zu können. Schwere Straftaten sind nicht notwendigerweise auch terroristische Straftaten. Terroristische Straftaten sind in Deutschland eher selten. (...)
(...) Wenn jetzt ein Abgeordneter als Täter oder Teilnehmer an so einer Straftat beteiligt ist, muss er sich genau wie jeder andere Bürger auch strafrechtlich dafür verantworten. Das schließt auch die Verwendung der gespeicherten Telekommunikationsdaten mit ein. Es gibt dabei einen formellen Unterschied: Um ein Ermittlungsverfahren gegen einen Abgeordneten einzuleiten, muss ihm zuvor sein in Artikel 46 des Grundgesetzes garantiertes Recht auf Immunität vom Bundestag entzogen werden. (...)
(...) die Praxis der Aufbewahrung der Verbindungsdaten war bislag unterschiedlich. Dies wird durch das Gesetz vereinheitlicht. (...)
(...) Um dem in weiten Kreisen der Bevölkerung verbreiteten Wunsch nachzukommen, dass die Abgeordneten nicht selbst nach unverständlichen Maßstäben über die Höhe der Entschädigung entscheiden sollen und gleichzeitig der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes zu entsprechen, dass die Abgeordneten eben selbst über ihre Entschädigung entscheiden müssen, soll die Abgeordnetenentschädigung in zwei Schritten an die Vergütung der Bürgermeister von Städten und von Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern und der einfachen Bundesrichter angepasst werden, die bereits heute als Orientierungsgröße im Gesetz verankert ist. Sobald die Orientierungsgröße und die Abgeordnetenentschädigung deckungsgleich sind, kann der Bundestag künftig den Wünschen der Bevölkerung und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gleichzeitig entsprechen: Eine Anhebung der Entschädigung erfolgt nur, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und der Bundesrichter ändert. (...)