Sehr geehrter Herr Farnk,
ich darf Sie auf meine Antwort an Herrn Boller vom 05.11.2008 verweisen.
Dem ist aktuell nichts mehr hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Lopez, MdB
Sehr geehrter Herr Farnk,
ich darf Sie auf meine Antwort an Herrn Boller vom 05.11.2008 verweisen.
Dem ist aktuell nichts mehr hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Lopez, MdB
(...) Geht dieser Streit aber zu Lasten eines Kindes ist dies doppelt schlimm, denn unabhängig davon wie das Jugendamt entscheidet, ist für mich die Ungewissheit, die durch diesen Streit entsteht, der eigentliche Stein des Anstoßes. (...)
(...) Grundsätzlich stellt in Deutschland das Kindeswohl die zentrale Frage bei der Beurteilung jener Fälle dar, die das Sorge- und Umgangsrecht betreffen. Die Gefährdung des Kindeswohls dient der Rechtsprechung als Maßstab für einen Eingriff in das Erziehungsrecht der Sorgeberechtigten, welcher nur in eng begrenzten und begründeten Ausnahmefällen erfolgen darf. (...)
(...) Maßgeblich bei der Beurteilung der Frage, wem das Umgangs- und Sorgerecht zugesprochen wird, ist das Kindeswohl. Vorrangig überträgt das Grundgesetz den Eltern das Recht und die Pflicht, für ihr Kind zu sorgen. (...)
Sehr geehrter Herr Engelmann,
ich darf Sie auf meine Antwort an Herrn Boller vom 05.11.2008 verweisen.
Dem ist aktuell nichts mehr hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Helga Lopez, MdB
(...) Finanzwissenschaftler haben aber bereits öffentlich verkündet, dass die Renten deutlicher steigen könnten, weil die Tariferhöhungen momentan mit vier Prozent höher liegen, als bisher angenommen. Das wäre doch eine gute Sache! (...)