(...) Mit der Aufhebung der Vorschriften für die Verpackungsgrößen haben wir einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet. Durch weniger Regelungen schaffen wir mehr Transparenz für Unternehmen und Verbraucher. (...)
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(...) Diese empfiehlt Ihnen sich von Ihrer alten Krankenkasse eine Bescheinigung über abgelaufene Beschäftigungsverhältnisse im Ausland (Bescheinigung E 104) ausstellen zu lassen. Mit dieser Bescheinigung können Sie einer tschechischen Krankenkasse vorweisen, dass bereits ein entsprechendes Beschäftigungs- und damit Versicherungsverhältnis vorlag, was in der Regel den Eintritt erleichtert. Darüber hinaus sollten Sie aus meiner Sicht aber auch prüfen, ob es möglich ist, sich im Rahmen einer Familienversicherung über Ihre Frau bei einer tschechischen Krankenkasse mitzuversichern - sofern Sie dies nicht bereits getan haben. (...)
Sehr geehrter Herr Imhof,
danke für Ihre Anfrage. Ich bemühe mich, mit Hilfe meiner beiden Kollegen Milan Horacek (UA Menschenrechte) und Elisabeth Schroedter (Sozialausschuss) Ihnen bald eine Antwort geben zu können.