
Sehr geehrter Herr Heck,
Sehr geehrter Herr Heck,
(...) Dem Parlament ist es jederzeit möglich, Nachbesserungen oder Korrekturen zu beschließen. Ich habe dem Gesetz zugestimmt, weil sein Ziel darin besteht, durch eine Sperrung den Zugang zu Seiten mit kinderpornografischen Inhalten vor allem für Zufallsnutzer zu erschweren. Es ist ein Schritt innerhalb unserer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderpornografie, die für mich ein widerliches und abscheuliches Verbrechen darstellt. (...)
(...) Auf der Grundlage der nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt, zu prüfen und zu bewerten, ob die Maßnahme erfolgreich war, um endgültig zu entscheiden. Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern schützen zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und ermöglichen ein transparentes Verfahren. (...)
(...) Meiner Ansicht nach hat das Bundeskriminalamt (BKA) durch das am 18. Juni 2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (Bundestags-Drucksache 16/12850) keineswegs einen „Freibrief“ erhalten. Im Gegenteil ist es so, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion mit ihren – von mir in diesem Forum bereits dargelegten – Forderungen durchgesetzt hat. (...)
(...) Zum einen werden die Lebenswege der Menschen immer individueller und differenzierter, und das hat natürlich Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung. Die Menschen binden sich nicht mehr so gerne an große Organisationen – das betrifft übrigens auch Kirchen und Gewerkschaften. (...)
(...) Das niedersächsische Modell sieht vor, dass Pflegekassen und Kommunen eigenverantwortlich in jedem Landkreis und kreisfreier Stadt mindestens einen Pflegestützpunkt einrichten. Die Qualifikation der hier eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientiert sich dabei an den Kriterien von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern, deren Qualifikation sich grundsätzlich an den Kriterien des § 7a SGB XI orientiert (Weiterbildung zum Pflegeberater/-in), mit mindestens jeweils 50 v.H. (...)