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(...) - Das SGB V schließt in Bezug auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen die besonderen Therapierichtungen explizit nicht aus. Mit der Gesundheitsreform 2007 haben die Krankenkassen zudem die Möglichkeit erhalten, ihren Mitgliedern auch Leistungen im Bereich der besonderen Therapierichtungen über entsprechende Wahltarife anzubieten. Damit können gesetzlich Versicherte neben der klassischen Schulmedizin auf Wunsch auch Leistungen z.B. der Naturheilmedizin mit Ihrer Kasse abrechnen. (...)

(...) Als Oppositionspartei haben wir den Antrag gestellt, die Zuzahlungen für Medikamente aufzuheben.Die Abschaffung der Erstattungsfähigkeit für nichtverschreibungsfähige Medikamente halten wir fürfalsch und haben deren Rücknahme gefordert. (...)

(...) Veronica Carstens sei erlaubt - den Naturheilmitteln und der Naturheilmedizin seit jeher große Bedeutung beigemessen und dafür Sorge getragen, dass die besonderen Therapierichtungen nicht gänzlich aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurden. Dass wir auch in Zukunft der Naturheilmedizin einen besonderen Stellenwert einräumen, zeigt sich daran, dass wir uns für den weiteren Ausbau von Bonus-Modellen, Wahl- und Selbstbehalttarifen einsetzen. Diese geben den Versicherten die Möglichkeit, über den bisherigen Versorgungsumfang hinaus, Leistungen, zum Beispiel Naturheilverfahren, hinzuzuwählen. (...)

Es muss zukünftig in junge Köpfe statt in alte Autos investiert werden. Die Arbeitslosigkeit ist m.E. (...)

(...) Dieser hat im Unterschied zum eingeschränkten Verständnis eines arterhaltend konservierenden Naturschutzes eine Schlüsselstellung bei der Sicherung der Bedürfnisse der heutigen und auch der künftigen Generation. Es geht dabei um den dauerhaften Erhalt von intakten Naturfunktionen. Eine funktionsfähige Natur bildet das Fundament für die menschliche Gesellschaft und ihre nachhaltige (Weiter-) Entwicklung. (...)