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Portrait von Reinhard Grindel
Antwort von Reinhard Grindel
CDU
• 24.02.2010

(...) So etwa würde es sich anhören, wenn man Ihre Fragetechnik auf das Thema Ruhestörung übertragen würde - ein Bereich, der von der Polizeiarbeit und von der Einordnung als Ordnungswidrigkeit mit dem Messertrageverbot vergleichbar ist. Und die Antwort wäre ganz klar: der Gesetzgeber kann und muss bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten den Polizisten vor Ort einen Beurteilungsspielraum lassen, der eine bürgerfreundliche und lebensnahe Bearbeitung dieser Fälle erlaubt. Und ich habe keinen Zweifel, dass die Polizisten in Deutschland in der Lage sind, diesen Spielraum verantwortungsvoll auszufüllen. (...)

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