
Sehr geehrte Frau Nocon,
Sehr geehrte Frau Nocon,
(...) Das ist aber kein Widerspruch! Aus demokratischen Prinzipien ging es mir um die Wahrung eines offenen Meinungsaustausches. Bei der Unterzeichnung ging es mir deshalb überhaupt nicht um einzelne inhaltliche Thesen, über die kann und muss man streiten, man kann sie be- und widerlegen. (...)
(...) Wir setzen uns weiter für die Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz ein und werden entscheiden, wie wir abstimmen, wenn der Gesetzentwurf vorliegt. Ich halte die Aussetzung der Wehrpflicht und der Musterung, so wie sie jetzt angeblich geplant sind, für richtig. (...)
(...) Sie sprechen hier das sogenannte Münchner Modell an, welches entwickelt wurde um in Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, Eltern in die Lage zu versetzen, selbst- und eigenverantwortlich möglichst rasch eine tragfähige Lösung ihres Sorge- und/oder Umgangsrechtsproblems zu finden. Dazu arbeiten alle beteiligten Funktionsträger (Rechtsanwälte, Sozialpädagogen des Jugendamtes, ggf. (...)
(...) Die Entscheidungen des Familiengerichts müssen sich dabei immer am Wohl des Kindes orientieren. Vor diesem Hintergrund halte ich ein von vorn herein gegebenes Vetorecht des ledigen Vaters für nicht erforderlich. Vielmehr kann er den Antrag nach § 1671 BGB stellen, wenn er die Voraussetzungen hierfür als erfüllt erachtet. (...)
Sehr geehrter Herr Kröger,