Um die grundgesetzlich vorgeschriebene Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung zu gewährleisten, sind Soldaten, die in Behörden und Dienststellen der Bundeswehrverwaltung verwendet werden, aus der Befehlskette der Streitkräfte herausgelöst.
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Aus verfassungsrechtlicher Sicht sehe ich kein Problem, Soldaten in der zivilen Wehrverwaltung einzusetzen, soweit diese dabei aus der militärischen Befehlsgewalt herausgelöst sind und fachlich ausschließlich den zivilen Weisungsrechten ihrer Vorgesetzen in der Wehrverwaltung unterliegen
Um Differenzen und Doppelbearbeitung zu vermeiden, werden Anfragen aus den Wahlkreisen in erster Linie von den vor Ort zuständigen Wahlkreisabgeordneten beantwortet.
Mit Volksabstimmungen kann die Bevölkerung unmittelbar und direkt an konkreten politischen Entscheidungen mitwirken.
Im Wahlprogramm der LINKEN gibt es viele Vorschläge für eine soziale, gerechte, friedliche und klimagerechtere Politik, die wir ernsthaft diskutieren sollten.
Diese Entscheidung hat nichts mit einer „SED erinnernden Praxis“ zu tun oder mit Parteien, sondern mit geltenden steuerrechtlichen Vorgaben und Gesetzen