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Aktuell gibt es kein verpflichtendes Rentensplitting, und auch im Bericht der Rentenkommission finden sich hierzu keine konkreten Vorschläge.
Ein verpflichtendes Rentensplitting darf Erwerbsbiografien von Frauen nicht verschlechtern, sondern muss Altersarmut gezielt verhindern.
Gerade bei komplexen Krankheitsbildern wie ME/CFS muss sichergestellt sein, dass Sachverständige über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen – und dass strukturelle Rahmenbedingungen nicht dazu führen, dass gutachterliche Einschätzungen unter äußerem Druck geändert werden
Die Begutachtung ist gesetzlich geregelt. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass eine Entscheidung über Leistungen den Interessen des Versicherten und denen der Versichertengemeinschaft gerecht wird.