Frage von Susanne G. • 29.06.2015

Antwort von Klaus Barthel SPD • 29.07.2015
Sehr geehrte Frau Gloger-Höck,
Sehr geehrte Frau Gloger-Höck,
(...) Ein weitgehendes Verbot lässt sich nur rechtfertigen, wenn unkonventionelles Fracking tatsächlich nicht sicher zu beherrschen ist. Die Meinungen hierüber gehen weit auseinander. (...)
(...) Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben. (...)
(...) Für uns genießt der Schutz von Umwelt und Gesundheit beim Fracking Vorrang vor allen anderen Interessen. Auch im parlamentarischen Verfahren haben wir hierbei keinerlei Abstriche gemacht. (...)