Antwort 19.09.2025 von Daniela Rump SPD
Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen gilt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG).
Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen gilt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG).
In der 21. Legislaturperiode bin ich dort nicht mehr tätig und kann deshalb Ihre Frage leider nicht beantworten.
Das führt auch dazu das die Verteilung von Wohnraum höchst ungerecht ist.
Staatliche IT muss souverän sein: Open Source fördern, BSI-Prüfung, Eigenentwicklungen – statt Abhängigkeit von US-Closed-Source.
Die AfD steht für ein möglichst großes Maß an Unabhängigkeit, was nur möglich ist, wenn möglichst umfangreich deutsche Technologien genutzt werden.