Antwort 18.08.2026 von Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich teile die Auffassung nicht, dass aus der Verwendung von Naturtabak oder aus der Tradition des Zigarrenrauchens eine steuerliche Sonderstellung abgeleitet werden sollte.
Ich teile die Auffassung nicht, dass aus der Verwendung von Naturtabak oder aus der Tradition des Zigarrenrauchens eine steuerliche Sonderstellung abgeleitet werden sollte.
Fakt ist aber auch, dass der Bund gerade in Bereichen wie der Bildung keine entsprechende Entscheidungskompetenz hat. Diese liegt bei den Ländern.
Ziel einer Pauschalierung wäre es, die Berechnung der Unterkunftskosten deutlich zu vereinfachen und die Jobcenter von Verwaltungsaufwand zu entlasten.