Antwort 18.03.2026 von Swantje Michaelsen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen.
Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen.
Sehr geehrte Frau V.,
Wenn einzelne Investitionen künftig über das Sondervermögen statt über den Kernhaushalt finanziert werden, heißt das nicht, dass insgesamt weniger investiert wird.