
(...) Die Freien Demokraten sprechen sich für die öffentlich-rechtlichen Medien aus, weil es eine Grundversorgung an Information, Kultur usw. geben muss. (...)
(...) Die Freien Demokraten sprechen sich für die öffentlich-rechtlichen Medien aus, weil es eine Grundversorgung an Information, Kultur usw. geben muss. (...)
(...) Daraus leitet sich die Notwendigkeit eines politisch wie wirtschaftlich unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Um den im Rundfunkstaatsvertrag geregelten Auftrag des Staates zur Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erfüllen zu können, erfolgt die Finanzierung unter anderem über einen Beitrag. (...)
(...) Der Landtag NRW hat – wie die übrigen 15 gewählten Landesparlamente, die ehemalige Rundfunkgebühr sehr bewusst in einen „Haushaltsbeitrag“ gewandelt, also einen Rundfunkbeitrag, der eben nicht mehr pro Rundfunkgerät, sondern von jedem Haushalt als Solidarbeitrag für den Betrieb des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Deutschland, also für ARD, ZDF und Deutschlandradio mit all ihren sehr verschiedenen Angeboten, zu leisten ist. Denn auch wenn man kein Radio- oder TV-Gerät besitzt, kann man über Computer und Smartphones die Angebote des ÖRR via Internet live gestreamt oder auch aus Mediatheken- und Podcast-Angeboten abrufen. (...)
(...) Es gilt: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob und welche Rundfunkgeräte vorhanden sind. Der Rundfunkbeitrag wird für die Möglichkeit gezahlt, sich durch das öffentldurch das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot zu informierenen und unterhalten lassen zu können. (...)
(...) Erst nach Herstellung von Einvernehmen über einen Entwurf in der Regierung wird interessierten Gruppen und Verbänden breiter Raum für die Abgabe von Stellungnahme gegeben. Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs sind wir auch beim Kulturgutschutzgesetz nun in diesen Verfahrensschritt eingetreten. (...)
(...) wie Sie wissen, hat das parlamentarische Verfahren zum Kulturgutschutzgesetz noch nicht begonnen, da es noch keine abschließende Befassung mit dem Gesetzentwurf im Kabinett gegeben hat. (...) Daher bleibt mir an dieser Stelle nur, auch Ihnen zu versichern, dass wir die an uns herangetragenen Anregungen und Bedenken gegenwärtig sammeln und im parlamentarischen Verfahren prüfen und berücksichtigen werden, wenn es denn erst einmal begonnen hat. (...)