Frage von Erhard J. • 18.03.2023

Antwort von Valentin Lippmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 28.03.2023
Nun ist die Reform des Wahlrechts am 17.03.2023 im Deutschen Bundestag beschlossen worden, was ich sehr begrüße.
Nun ist die Reform des Wahlrechts am 17.03.2023 im Deutschen Bundestag beschlossen worden, was ich sehr begrüße.
Als Mitglied des Sächsischen Landtages entscheide ich nicht über die mögliche Verkleinerung des Bundestages
Mitnichten wird dabei die Erststimme gestrichen. Vielmehr orientiert sich die Reform strikt an dem Prinzip, dass eine Partei nicht mehr Sitze erringen kann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen
Die Zweitstimme war zuvor die entscheidende Stimme. Der direkte Draht zu einem Abgeordneten ist nicht abhängig von der Art, wie er gewählt wurde.
Dabei behält das neue Wahlrecht das alte Wahlrecht so weit wie möglich bei – so wird etwa auch die bewährte Bezeichnung von Erst- und Zweitstimme beibehalten.