
Die Vorgaben des Grundgesetzes werden bei der Planung der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 berücksichtigt.
Die Vorgaben des Grundgesetzes werden bei der Planung der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 berücksichtigt.
die Verhandlungen um den Neuwahltermin und die letztendliche Entscheidung für den 23. Februar 2025 fanden in enger Abstimmung mit dem Bundespräsidenten statt.
Als Bundestagspräsidentin habe ich bei der Vertrauensfrage nach Artikel 68 GG relativ wenig Spielraum.
Einen notwendigen Zwang zur namentlichen Abstimmung kann ich nicht erkennen
Ihre Analyse teile ich. Heute mit ganz anderen technischen Möglichkeiten soll plötzlich das nicht mehr möglich sein, was in der Vergangenheit möglich war und was die Verfassung vorsieht.
Doch nach der Wahl wird die CDU, wenn sie von den Wählerinnen und Wählern das nötige Vertrauen erhält, schnell reagieren.