Frage von Luise K. • 23.09.2021

Antwort von Jonas Geissler CSU • 26.09.2021
Die Anbindehaltung wird nicht verboten. Es werden nur mehr finanzielle Anreize für den Umstieg (also den Stallumbau) gesetzt.
Die Anbindehaltung wird nicht verboten. Es werden nur mehr finanzielle Anreize für den Umstieg (also den Stallumbau) gesetzt.
Diesbezüglich werbe ich sehr für eine noch weitgehendere Förderung bei einem zeitnahen Umbau zur Verbesserung von Haltungsbedingungen im Sinne des Tierwohls