Antwort 13.01.2026 von Mona Neubaur BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach Schlussbescheid bleiben drei Monate zur Rückzahlung, einmalig oder in Raten. Individuelle Vereinbarungen sind mit der zuständigen Bezirksregierung möglich.
Nach Schlussbescheid bleiben drei Monate zur Rückzahlung, einmalig oder in Raten. Individuelle Vereinbarungen sind mit der zuständigen Bezirksregierung möglich.
