
Lobbysprünge stoppen!
Schluss mit dem nahtlosen Seitenwechsel
in die Wirtschaftslobby!
Wir fordern: Strengere Karenzzeiten
für Spitzen:politiker:innen!
(...) Angesichts der Nutzung moderner Telekommunikationsmittel durch die Organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus stellt ein Zugriff auf gespeicherte Verkehrsdaten oftmals das einzige Instrument zur Ermittlung von Straftätern dar. Die strengen Voraussetzungen dafür tragen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs Rechnung. (...)
(...) Das von mir eingeforderte Handeln des Bundesjustizministers ist durch die Eckpunkte des Bundesjustizministers vom 15. April 2015 zur Mindestspeicherfrist erfüllt worden. (...)
(...) Diese kurze vierwöchige Speicherfrist ist vorgesehen, weil über Funkzellendaten der Aufenthaltsort des Mobilfunknutzers bestimmt werden kann und wir nicht wollen, dass mittels dieser Daten Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellt werden können. Zusätzlich muss im richterlichen Anordnungsbeschluss einzelfallbezogen begründet werden, warum der Abruf von Funkzellendaten erforderlich und angemessen ist. Anders als etwa in Frankreich dürfen Kommunikationsinhalte und aufgerufene Internetseiten nicht gespeichert werden. (...)
(...) Nicht ohne Grund hatte bereits das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht mit unserer Verfassung für nicht vereinbar erklärt und vor einem diffusen Gefühl des Beobachtetseins gewarnt, das mit der anlasslosen Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung einhergeht. (...) Gerade nach den jüngsten Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden steht die Rechtmäßigkeit eines solches Vorgehens der anlasslosen Massenüberwachung massiv in Frage. (...) Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder, zuletzt im Zuge der Debatte um das IT-Sicherheitsgesetz der Bundesregierung, vehement gegen das Instrument der anlasslosen Massenüberwachung ausgesprochen. (...) Der mehr als durchsichtige Versuch einer Umetikettierung der Vorratsdatenspeicherung in eine Mindest- oder Höchstspeicherfrist ist lächerlich und längst gescheitert, denn auch hier handelt es sich um nichts anderes als eine anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikationsverkehrsdaten aller hier lebenden Menschen und damit um einen Angriff auf unsere Grundrechte. (...) Die Vorratsdatenspeicherung als Instrument der anlasslosen Massenüberwachung gehört endgültig in die Schublade der Geschichte. (...)
Sehr geehrter Herr Nottebrock,