Antwort 26.08.2026 von Thomas Schulze BSW
Sollte eine grundlegende Reformierung ohne die vorherige Kündigung möglich sein, dann werden wir den Medienstaatsvertrag auch nicht kündigen.
Sollte eine grundlegende Reformierung ohne die vorherige Kündigung möglich sein, dann werden wir den Medienstaatsvertrag auch nicht kündigen.

In dieser Abwägung halte ich den Straßenbahnausbau und die neue Verbindung über Reutershagen für sinnvoller als die Aufrechterhaltung der alten Strecke.
Bestehende Verbindungen sollen demnach weitgehend erhalten bleiben.
Auf dieser Grundlage sehe ich den kostenintensiven Neubau des Schienennetzes als nicht notwendig an.
Eine funktionierende Straßenbahnverbindung einfach durch Busse zu ersetzen, halte ich nicht für die beste Lösung für die Anwohner.