
(...) Und es ist fatal, wenn die Diäten oder die späteren Pensionen in keinem Verhältnis zum Aufwand und vor allem in keinem Verhältnis zu den Löhnen und Gehältern bzw. Renten und Pensionen stehen, die sonst so gezahlt werden. (...)
(...) Und es ist fatal, wenn die Diäten oder die späteren Pensionen in keinem Verhältnis zum Aufwand und vor allem in keinem Verhältnis zu den Löhnen und Gehältern bzw. Renten und Pensionen stehen, die sonst so gezahlt werden. (...)
(...) Du, als Rentnerin, hast den Vorteil, dass die Renten an die Lohnsteigerung gekoppelt sind und je leistungsfähiger eine Wirtschaft ist, um so mehr steigen auch die Renten. (...)
(...) Meine persönliche Meinung dazu ist, dass ich diese Diätenerhöhung für überflüssig halte. Diese Position ist aber nicht die Mehrheitsmeinung. (...)
(...) Im Grundgesetz ist in Artikel 48 Abs. 3 Satz 1 festgelegt, dass Abgeordnete einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. (...)
(...) Im Lichte der wirtschaftlichen Entwicklung haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. (...) Angesichts dieser Entwicklung ist eine Anhebung der Entschädigung möglich und vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung auch vertretbar. (...)
(...) Die Diäten oder wie es im Grundgesetz heißt die „Entschädigung“ der Abgeordneten sind eine demokratische Errungenschaft. Niemand sollte in die Politik gehen, nur um Geld zu verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass nur diejenigen in die Politik gehen, die es sich finanziell leisten können. (...)